Streitschlichtung
Streitschlichtung
Mediation – außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren
Meinungsverschiedenheiten und verschiedene Herangehensweisen an Probleme sind Teil unserer Lebensrealität. Nicht bearbeitet können sie unser berufliches und privates Leben lähmen.
Für die konkrete Konfliktbeilegung braucht es jedoch oft beide Seiten. Auch wenn Konflikte zum Leben gehören und immer wieder auftauchen, müssen sie nicht unser Leben dominieren.
Gerne unterstütze ich Sie bei einer individuellen Lösungsfindung im Streitfall, bevor er zu einem ausgewachsenen Konflikt wird.
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges, außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. In diesem begleitet eine „allparteiliche“ (beiden gleichermaßen verpflichtete = im Sinne beider) qualifizierte MediatorIn die Streitparteien in ihrem Lösungsweg zu einer gemeinsamen Vereinbarung, die ihrer beider Interessen und Bedürfnisse entspricht.
Als eingetragene Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz, garantiert durch das Zivilrechtsmediationsgesetz kann ich Ihnen einige Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Mediation anbieten:
Die MediatorIn trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich dieses Konfliktes sondern gestaltet für beide Parteien allparteilich den Prozess zur Lösungsfindung. Die MediatorIn unterliegt der Schweigepflicht.
Die MediatorIn trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich dieses Konfliktes sondern gestaltet für beide Parteien allparteilich den Prozess zur Lösungsfindung. Die MediatorIn unterliegt der Schweigepflicht.
Voraussetzung hierfür ist die Freiwilligkeit, prinzipielle Verhandlungs- bzw. Gesprächsbereitschaft, Offenheit, Vertraulichkeit und Eigenverantwortlichkeit der beteiligten Personen.
Befinden Sie sich bereits in einem Gerichtsverfahren und möchten Sie nun doch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, bietet eine Mediation auch einige rechtliche Vorteile, welche ihnen die Möglichkeit bietet, in Ruhe zu einer beiderseitig zufriedenstellenden Lösung zu finden. Weiters tritt während einer Mediation die Hemmung allfälliger Fristenläufe ein.
Es gibt auch Rechtschutzversicherungen die anfallende Mediationskosten übernehmen. Schauen sie in ihr Versicherungsdokument. – Gerne kann ich das auch für Sie überprüfen.
Familienmediation– Gemeinsame Einigung für alle
Gerade weil ich selbst als Scheidungskind in einer Großfamilie aufgewachsen bin und nun selbst wieder im Großfamilienverband lebe, weiß ich aus eigener Erfahrung wie wichtig es ist, sich bei tiefgreifenden Entscheidungen (Zusammen leben in der Großfamilie, Erbschaft,…) und gewachsenen Streitigkeiten Unterstützung von außen zu holen. Eine MediatorIn kann durch ihre allparteiliche Moderation alle Stimmen sichtbar machen. Jeder wird sich gehört fühlen. Sie werden viel schneller wissen welche Bedürfnisse im Raum sind und welche Lösungsmöglichkeiten für ihre Familie adäquat sind.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer individuellen Lösungsfindung bei Streitigkeiten zwischen:
- Geschwistern
- Generationsübergreifend zwischen Großeltern, Eltern oder Kindern
- Eltern bei der gegenseitigen Verständnisherstellung
- in Familienunternehmen zwischen den handelnden Personen
- und familienähnlichen Systemen
Scheidung – gute Regelungen für die Zukunft
Zum Glück muss man heute nicht mehr um jeden Preis in einer ungewünschten Beziehung verharren. Auch das soll und muss nicht in einen unerwünschten Rosenkrieg ausarten. Ist doch diese Zeit emotional eine große Belastung.
In der Mediation geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern darum eine konstruktive Regelung zu finden, die den Bedürfnissen beider Parteien entgegenkommt.
Es macht Sinn, wenn man sich nachher auch noch in die Augen schauen kann und mögliche gemeinsame Verpflichtungen gütlich regelt. Eine Scheidungsmediation unterstützt dabei offene Punkte anzusprechen, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Scheidungsvereinbarung zu finden und gemeinsame Pflichten gerecht aufzuteilen. Dabei werden unter Unterstützung der MediatorIn die Lösungen von den Scheidungsparteien gemeinschaftlich und konstruktiv selbst ausgearbeitet.
Gegenstand einer Mediation können bei Trennung und Scheidung alle damit zusammenhängenden Bereiche sein, wie etwa Ehegatten- und Kindesunterhalt, Vermögen, Ehewohnung und Hausrat oder Umgangs- sowie Kontaktrecht für die gemeinsamen Kinder.
Die erarbeiteten Lösungen werden in eine (Scheidungsfolgen-)Vereinbarung aufgenommen. Dadurch kann dann die eigentliche Scheidung bei Gericht einvernehmlich und kostengünstig erfolgen.
Nachbarschaftsmediation – Friedfertiges Zusammenleben ermöglichen
Wir leben nicht allein auf dieser Welt. Im nachbarschaftlichen Zusammenleben treffen verschiedene Werte und Lebensgestaltungen aufeinander. Oft summieren sich Kleinigkeiten auf und es entstehen ernste Schwierigkeiten miteinander. Ein Streitfall mit den Nachbarn wird als besonders belastend empfunden, da das eigene Zuhause eigentlich ein Rückzugsraum zur Erholung sein soll.
Unterschiedliche Ansichten über Ruhezeiten, Grünraumgestaltung, Hausordnung, Lärm oder Freizeitgestaltung lassen oft Lebenswelten aufeinander prallen.
Mit diesen Problemen sind sie nicht allein. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei Entzug von Licht oder Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen nicht gleich eine Klage eingebracht werden kann. Zunächst ist der außergerichtliche Weg zu beschreiten. Man muss eine MediatorIn aufsuchen oder eine Schlichtungsstelle befassen. Eine Klage ist nur dann zulässig, wenn durch die Mediation oder Schlichtung nicht innerhalb von 3 Monaten eine gütliche Einigung erzielt werden kann.